Kalibrierung
Es gibt Dinge, da will man es ganz genau wissen.
Bei der kontinuierlichen Emissionsüberwachung zum Beispiel. Deshalb stehen wir Ihnen mit unserem anerkannten Fachwissen und unserer praktischen Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite.
Für bestimmte Anlagenarten ist die kontinuierliche Emissionsüberwachung mittels eignungsgeprüfter Messgeräte behördlich vorgeschrieben. AIRTEC ist als Kalibrierstelle nach TA Luft sowie der 1., 2., 13., 17., 27., 30. und 31. BImSchV zugelassen und für folgende Komponenten bekanntgegeben:
- Rauchdichte
- Rußzahl
- Gesamtstaub
- Schwefeloxide, Stickstoffoxide und Kohlenmonoxid
- gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen
- Quecksilber
- organische Stoffe (als Summenparameter Gesamt C)
- organische Einzelkomponenten
AIRTEC berät bei der Festlegung des Einbauortes für
- die kontinuierlich arbeitenden Emissions- und Bezugsgrößenmeßgeräte sowie
- die Vergleichsmeßstellen und bescheinigt deren ordnungsgemäßen Einbau.
Wir überprüfen ebenso die Gerätefunktion und kalibrieren Ihre Emissionsmessgeräte sowie Messgeräte zur Bestimmung von Bezugsgrößen und des Abgasvolumenstromes. Abschließend überprüfen wir die Parametrierung der zugehörigen Auswertesysteme.