Emissionen

Für unsere Messtechniker ist Messen nicht gleich Messen.
Sorgfältigste Messplanung unter Berücksichtigung der verfahrenstechnischen Besonderheiten der zu beurteilenden Anlage bildet die Basis für eine erfolgreiche Messung. Optimale Probenahme- und Analysentechniken gewährleisten maximale Genauigkeit.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt für genehmigungsbedürftige Anlagen wie für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen die Untersuchung der Luftverunreinigungen durch eine bekanntgegebene Messstelle vor.

  • Sauerstoff
  • Kohlendioxid
  • Kohlenmonoxid
  • Schwefeloxide
  • Stickstoffoxide
  • Feststoffe (Staub)
  • Staubinhaltsstoffe
  • anorganische gasförmige Fluorverbindungen
  • anorganische gasförmige Chlorverbindungen
  • bromierte, gemischt-halogenierte und chlorierte Dioxine und Furane
  • PCB, PAK
  • einzelne organische Stoffe oder Stoffgruppen
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