Emissionen
Für unsere Messtechniker ist Messen nicht gleich Messen.
Sorgfältigste Messplanung unter Berücksichtigung der verfahrenstechnischen Besonderheiten der zu beurteilenden Anlage bildet die Basis für eine erfolgreiche Messung. Optimale Probenahme- und Analysentechniken gewährleisten maximale Genauigkeit.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt für genehmigungsbedürftige Anlagen wie für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen die Untersuchung der Luftverunreinigungen durch eine bekanntgegebene Messstelle vor.
- Sauerstoff
- Kohlendioxid
- Kohlenmonoxid
- Schwefeloxide
- Stickstoffoxide
- Feststoffe (Staub)
- Staubinhaltsstoffe
- anorganische gasförmige Fluorverbindungen
- anorganische gasförmige Chlorverbindungen
- bromierte, gemischt-halogenierte und chlorierte Dioxine und Furane
- PCB, PAK
- einzelne organische Stoffe oder Stoffgruppen