Leistungen
Unsere Bekanntgabe beinhaltet folgende Bereiche:
- §§ 26, 28 BImSchG
- §§ 26, 28 der 13. BImSchV
- Nr. 3.2 TA-Luft
- § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV
- § 10 der 17. BImSchV
- § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV
- § 8 Abs. 4 der 30. BImSchV
- § 17 a Abs. 2 der 1. BImSchV
- Anhang VI Nr. 2.1 der 31. BImSchV
Wir von AIRTEC sind kompetenter und zuverlässiger Partner in Sachen Umweltschutz. Mit moderner Technik und naturwissenschaftlichem Know-how führen wir auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen Umweltmessungen durch.